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Der Ausverkauf bei der Telekom AG geht weiter. Schon wieder soll eine zentrale Niederlassung des Konzerns ausgegliedert werden.
Dieses Mal ist es die „Kundenniederlassung Spezial" mit Sitz in Halle und Standorten in der gesamten Bundesrepublik.
Sie wird in die Vivento Customer Services GmbH abgeschoben.

Der Vorstand treibt sein skandalöses Geschäftsgebaren auf dem Rücken der Beschäftigten und deren Familien weiter.

Ver.di befürchtet, dass die KNL S-Standorte zu einem späteren Zeitpunkt aus der VCS GmbH heraus verkauft werden. Die Erfahrungen der letzten Monate bestätigen dies.

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Im letzten Jahr fanden in den Betrieben/Zentren der T-Com Wahlen statt. Eines der neuen Zentren mit rund 860 Beschäftigten ist das Zentrum Einkauf und Facilitymanagement mit einer Mitarbeitergruppe in Magdeburg. Für die Wahl eines BR in diesem Zentrum kandidierten auch 2 Mitglieder unseres OV.  Klaus Kosch, AN Vertreter, konnte in einer Persönlichkeitswahl einen sehr guten 2. Platz belegen und ist damit in den BR gewählt. Klaus Ochendalski, Beamter, konnte durch eine Listenwahl einen guten 14. Platz belegen.

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Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

 

 

vergangene Woche haben sich die Mitglieder des Landesbezirksfachbereichsvorstandes Ver- und Entsorgung Sachsen,Sachsen-Anhalt,Thüringen im Rahmen ihrer Sitzung mit eurer Situation befasst. Einstimmig wurde die uneingeschränkte Solidartätzu euch bekundet und eure hohe Bereitschaft zur Gegenwehr als richtungsweisend auch für unseren Fachbereich bewertet.

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Auf einigen Webseiten werden derzeit Umfragen zu den Streiks bei der Telekom durchgeführt.

Hier die Links.

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1.     Der Streik ist ein Grundrecht (Art. 9 Abs. 3 GG) und das rechtmäßige Mittel zur Durchsetzung der Tarifforderung (BAG vom 12.09.1984 - 1 AZR 342/83).

2.     Maßregelungen durch den Arbeitgeber wegen der Teilnahme am Streik sind verboten. Lassen Sie sich durch gegenteilige Behauptungen der Arbeitgeber und ihrer Vertreter nicht verunsichern. Sie wollen nur davon abhalten, das Recht in Anspruch zu nehmen.

3.     In Arbeitskämpfen darf die Geschäftsleitung nicht sog. „Notdienstarbeiten" einseitig organisieren und einzelne Arbeitnehmer hierauf verpflichten (BAG vom 30.03.1982 - 1 AZR 265/80 und LAG Hannover vom 01.02.1980 - 2 Sa 110/79 sowie vom 22.10.1985 - 8 Sa 32/85). Die Regelung der Modalitäten eines arbeitskampfbedingten Notdienstes ist zumindest zunächst gemeinsame Aufgabe des Arbeitgebers und der streikführenden Gewerkschaft (BAG vom 31.01.1995 - 1 AZR 142/94). Einseitig vorformulierte Unterwerfungserklärungen des Arbeitgebers sind nichtig. Notdienstarbeiten dürfen im übrigen nur zur Erhaltung der Substanz des Eigentums, nicht jedoch zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes verlangt werden (BAG vom 30.03.1982 - 1 AZR 265/80). Notdienstvereinbarungen sind nur mit der ver.di-Streikleitung zulässig.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit dem 11. April haben Warnstreikmaßnahmen von ver.di den Protest der Beschäftigten zum Ausdruck gebracht. Trotz vieler Versuche des Arbeitgebers, die Angst vor einer Teilnahme am Streik bei den Beschäftigten zu schüren, haben sich zahlreiche Beschäftigte unter der ver.di Fahne zum Protest und Streik zusammengefunden.
Dafür herzlichen Dank an alle Teilnehmer und Organisatoren!

Am 3.Mai 2007 haben im Bereich unseres LBFB Südost mehr als 2111 Kolleginnen und Kollegen am Warnstreik teilgenommen.

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Die Telekom behauptet:
Arbeitskampf gefährdet Betriebsrentenhöhe!

Die Telekom verschweigt, dass ihr „Angebot“
- einen Ausstig aus der bAV bedeutet
- die Ansprüche aus der bAV drastisch reduziert 

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Auseinandersetzung zwischen dem Vorstand und unseren Kolleginnen und Kollegen der Telekom spitzt sich zu. Der Angriff des Telekom-Vorstandes richtet sich gegen einen Kern unseres Organisationsbereiches. Kämen die Arbeitgeber hier zu einem
Durchbruch, hätte das weit über den Bereich des Telekom-Konzerns hinaus negative Auswirkungen auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Wir möchten vor diesem Hintergrund dringend dazu aufrufen, unsere Kolleginnen und Kollegen der Telekom in der jetzt bevorstehenden Auseinandersetzung mit ganzer Kraft zu unterstützen.

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aufgenommen am 17.04.2007 an einem der vielen Streikorte in Sachsen Anhalt.