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Sicherung wesentlicher Einkommens- und Arbeitsbedingungen vereinbart

Für die Beschäftigten der VCS Servicecenter Aachen, Dresden, Lübeck, Halle und Magdeburg, die zum 1.Dezember.2006 im Rahmen eines Betriebsüberganges zu walter ComCare (WCC) wechseln, hat Verdi Fachbereich 9 - Telekommunikation - mit walter Com Care einen Überleittarifvertrag abgeschlossen. Mit diesem Überleittarifvertrag werden wesentliche Einkommens- und Arbeitsbedingungen für eine bestimmte Dauer gesichert.

Im einzelnen wurde folgendes vereinbart:

• Entgeltsicherung
Die bisherigen Entgelte für Agenten und Teamleiter werden bis 31.12.2008 gesichert. In diese Sicherung werden die jährliche Sonderzahlung, das Urlaubsgeld sowie sämtliche tariflichen und individualvertraglichen Entgeltbestandteile einbezogen, z.B. Zuschläge und Leistungsentgelt im Durchschnitt der letzten 12 Monate.
Ab 1.Januar 2009 bis 30.November 2011 wird für Vollzeitbeschäftigte ein Jahresentgelt von mindestens 29.000 € gesichert.
Ab dem 1. Dezember 2011 richtet sich das Entgelt nach dem Entgelttarifvertrag der walter ComCare.
Zuschläge zum Arbeitsentgelt werden für Sonntagsarbeit in Höhe von 2,05 € pro Stunde und für Nachtarbeit in Höhe von 1,0 € pro Stunde gezahlt. Der Feiertagszuschlag beträgt 100 % der Grundvergütung und der variablen Vergütung
Die VCS stellt darüber hinaus eine Härtefallfonds in Höhe von 1 Mio € zur Verfügung. Die Ausgestaltung des Fonds erfolgt durch die Tarifvertragsparteien.

• Betriebliche Altersversorgung
Die erworbenen Ansprüche der betrieblichen Altersversorgung werden auf den Telekom Pensionsfonds übertragen.
Beschäftigte ohne besonderen Kündigungsschutz erhalten zum 30. September 2006 eine einmalige Abschlussgutschrift in die betriebliche Altersversorgung von 5 Jahresbeträgen.
Beschäftigte, die dem besonderen Kündigungsschutz unterfallen, erhalten zum 30. September 2006 diese einmalige Abschluss- gutschrift für 10 Jahre
Darüber hinaus werden in der Zukunft keine weiteren Beiträge bereitgestellt.

• Besonderer Kündigungsschutz
Für Beschäftigte, für die bereits vor dem Betriebsübergang zur walter ComCare die Regelungen zum besonderen Kündigungs-schutz gegolten haben, finden diese Regelungen (§ 26 MTV DTAG bzw. § 7 TV SR) auch nach dem Übergang zur walter ComCare Anwendung.
Beschäftigte, für die TV SR DTAG Anwendung gefunden hat, aber die Voraussetzungen des § 7 TV SR noch nicht erfüllt waren, können den besonderen Kündigungsschutz noch bis zum 31.Dezember 2009 bei Erfüllung der Voraussetzungen erreichen.

• Ausschluss betriebsbedingter Beendigungskündigungen
Bis zum 31.12.2008 sind betriebsbedingte Beendigungs-kündigungen auf grund von Rationalisierungsmaßnahmen ausgeschlossen.

• Rückkehrrecht
die Deutsche Telekom räumt den betroffenen Beschäftigten bis zum 31. Dezember 2008 für den Fall der Insolvenz von WCC ein Rückkehrrecht ein.

• Standortsicherung
Es wurde eine Standortgarantie bis zum 31.Dezember.2008 für die Standorte, die auch nach UTV VCS diese hatten festgeschrieben. Dies gilt nicht für die Standorte Aachen und Lübeck.

• Altersteilzeit
bereits begonnene Altersteilzeitverträge (Eintritt in die aktive Phase) werden auf der bisherigen Basis ( bisheriges Entgelt nach UTV VCS) weiter geführt.
Für Beschäftigte, die einen Altersteilzeitvertrag unterschrieben haben und die aktive Phase innerhalb von 12 Monaten nach dem Übergang beginnen, gilt dies ebenfalls.

• Allgemeine Arbeitsbedingungen
Die bisher anerkannten Betriebszugehörigkeiten werden bei WCC ununterbrochen weiter geführt. Für beurlaubte Beamte werden die Postdienstzeiten als Betriebszugehörigkeitszeiten bei WCC anerkannt.
Die durchschnittliche Arbeitszeit von 38 Stunden pro Woche (Vollzeitbeschäftigte) bleibt erhalten in dem die individuelle Jahresarbeitszeit ab dem Übergang 1976 Stunden beträgt.
Ab dem 1. Januar 2009 Kann die Arbeitszeit entsprechend den tariflichen Regelungen bei WCC verändert werden (z.Z. maximal 2100 Stunden Jahresarbeitszeit)
Der Jahresurlaub beträgt für die Jahre 2007 und 2008 weiterhin 36 Werktage.
Ab 2009 gilt ein Jahresurlaub von 27 Werktagen entsprechend der Regelung von WCC.
Für bis zum 10. Oktober 2006 abgeschlossen Verträge über eine vermögenswirksame Leistung wird von WCC weiterhin ein Betrag in Höhe von 6,65 € bis zum Vertragsende gezahlt.
Bei Versetzungen sind die Betriebsinteressen mit den Arbeitnehmerinteressen abzuwägen und bei einer Auswahlentscheidung sind soziale Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
Sonderurlaub unter Verzicht auf das Entgelt kann weiterhin für die Betreuung von Kindern bis zu 12 Jahren maximal für 4 Jahre gewährt werden. Für die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger, kann Sonderurlaub bis zu 12 Monaten gewährt werden.
Für die Personalakten gelten weiterhin die Regelungen zur Einsichtnahme, fertigen von Abschriften und Kopien und der Entfernung von Missbilligungen und Abmahnungen nach 3 Jahren.

Mit diesen Regelungen ist es uns gelungen den mit dem Betriebsübergang verbundenen Wechsel der Beschäftigten von den über jahrzehnte erkämpften Tarifstandards bei der Deutschen Telekom in einen Einstiegstarifvertrag in der Call-Center-Branche mit Übergangsregelungen zu begleiten.
Diese Übergangsregelungen konnten nur mit Unterstützung unserer Mitglieder durchgesetzt werden.

Auch für die Zukunft wird noch viel Engagement unserer Mitglieder erforderlich sein, um in der Call-Center Branche bessere Tarifstandards durchzusetzen.

Wir sind mehr wert - Wir wehren uns !

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