Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, mit dem AGV Telekom konnten wir im Dezember 2007 materielle Regelungen zum Ausgleich der Streikfolgen bei Altersteilzeitbeschäftigten in der Passivphase vereinbaren.
Regelungsinhalt
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Ausgleich der anteiligen Entgeltkürzung nur für die Hälfte der individuellen Streik-fehltage erforderlich
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Verrechnung mit Arbeitsstunden aus dem Arbeitszeitkonto (ganze oder halbe Fehl-tage) bis zum Kontostand Null und/bzw. Verrechnung von maximal fünf Ur-laubstagen (ganze Fehltage)
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Verrechnung bei ArbeitnehmerInnen in der Passivphase oder mit Beginn der Passiv-phase ab 01.01.2008 nicht möglich
Umsetzung
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Angebotsschreiben des Arbeitgebers ab 20.12.2007
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Schriftliche Rückantwort bis zum 18.01.2008 bei Inanspruchnahme erforderlich
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Inanspruchnahme freiwillig
Damit besteht für die betroffenen KollegInnen eine tarifvertragliche Ausgleichsmöglichkeit. Die anteilige Entgeltkürzung in der Passivphase kann vermieden werden.
2008_01_07_atzinfo_1_tv_streikfolgenbeseitigung 09/01/2008,21:20 119.28 Kb