- Der Streik ist ein Grundrecht zur Durchsetzung unserer Forderungen (Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes).
- Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts sind Warnstreiks auch verhandlungsbegleitend zulässig:
„Gewerkschaftliche Warnstreiks sind nach Ablauf der Friedenspflicht auch während
noch laufender Tarifverhandlungen zulässig" (BAG v. 12.9.1984).
„In der Einleitung von Arbeitskampfmaßnahmen liegt die freie und nicht nachprüfbare
Entscheidung der Tarifvertragspartei, dass sie die Verhandlungsmöglichkeiten ohne
begleitende Arbeitskampfmaßnahmen als ausgeschöpft ansieht" (BAG v. 21.6.1988).
- Die DTAG hat angekündigt, dass sie die Arbeits- und Einkommensbedingungen von mindestens 50.000 Beschäftigten durch Arbeitszeitverlängerungen und Einkommensreduzierungen massiv verschlechtern will. Deshalb hat ver.di die DTAG zu Tarifverhandlungen aufgefordert. Zunächst soll über einen tariflich geregelten Auslagerungsschutz verhandelt werden. Ziel eines TV Auslagerungsschutz ist es, zukünftige Nachteile auszugleichen bzw. abzumildern und so die Arbeits- und Einkommensbedingungen der Beschäftigten möglichst weitgehend zu sichern und zu retten. Dafür hat ver.di umfassende Forderungen erhoben und der DTAG schriftlich übergeben.
Nach dem Auslagerungsschutz soll dann die Volltarifierung der zukünftigen Service- Gesellschaften verhandelt werden. - Die Tarifverhandlungen haben am 22./23.3.2007 begonnen und wurden am 3./4.4.2007 fortgesetzt.
In den bisherigen Verhandlungen und Gesprächen war die DTAG nicht bereit, zunächst über den TV Auslagerungsschutz zu verhandeln. Die DTAG versucht stattdessen, die verschiedenen Themen Auslagerungsschutz und Volltarifierung miteinander zu vermischen, um ver.di so in eine mögliche Friedenspflicht zu zwingen. - Wir sagen: Nicht mit uns!
Wir fordern die DTAG auf, endlich mit ver.di in Tarifverhandlungen über einen Auslagerungsschutz einzutreten! Solange die DTAG nicht bereit ist, mit ver.di über einen TV Auslagerungsschutz zu verhandeln, machen wir Druck!
Unsere Warnstreiks sind rechtmäßig!